Kein Kreistagsmandat? Kein Problem!

Mit stetiger Regelmäßigkeit wird das Gerücht gestreut, dass es ein Problem sein könnte, wenn ich als Bürgermeister kein Kreistagsmandat habe, also nicht im Kreistag vertreten bin.

Ist das denn wirklich ein Problem? Nein, im Gegenteil. In der nächsten Amtsperiode kann es sogar dazu kommen, dass mindestens drei Bürgermeister nicht im Kreistag vertreten sind! Dazu muss man sich erst einmal ansehen, was der Kreistag denn eigentlich ist und welche Kompetenzen er hat:

Der Kreistag und seine Kompetenzen

Der Kreistag ist das demokratisch legitimierte Vertretungsorgan eines Landkreises. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und bestimmt damit die kommunalpolitische Richtung der Kreisverwaltung. Er entscheidet über alle Angelegenheiten, für die nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder die auf den Landrat übertragen wurden. Grundsätzlich entscheidet der Kreistag nur über Belange, die den Landkreis betreffen.

Die Stadt hat die Planungshoheit

Betrifft ein Beschluss die Stadt Freilassing direkt, so hat diese hier sowohl die Planungshoheit als auch Mitspracherecht. Erstens, weil alle die Stadt betreffenden Probleme sowieso am Tisch des Bürgermeisters landen und zweitens seiner bzw. der Genehmigung des Stadtrats bedürfen.

Bürgermeisterbesprechung für Kreistagsthemen

Es gibt regelmäßige Bürgermeisterbesprechungen und die Dienstbesprechung im Landratsamt, in denen alle wichtigen die Stadt und die Landkreisentwicklung betreffenden Angelegenheiten vorher besprochen werden. Diese werde ich selbstverständlich wahrnehmen. In der Dienstbesprechung, die bereits seit über 15 Jahren regelmäßig stattfindet, wird beispielsweise auch der Kreishaushalt und somit auch die Kreisumlage vorbesprochen. Hier besteht ausdrücklich die Möglichkeit und sogar die Aufforderung die städtische und die landkreisbezogene Haushaltslage in Einklang zu bringen.

Festlegung der Kreisumlage nur nach Anhörung

Es gibt bundesweit zahlreiche Urteile, wonach Kreise die Kreisumlage nicht festlegen dürfen, ohne vorher die betreffenden Gemeinden gehört zu haben. In der Regel handelt es sich hierbei um eine Stellungnahme des jeweiligen Bürgermeisters in Absprache mit der eigenen Kämmerei der Stadt und gegebenenfalls abgestimmt mit dem Gemeinderat bzw. in unserem Fall dem Stadtrat.

Rederecht im Kreistag

Eine mögliche Darstellung und Mitwirkung in der Diskussion von für Freilassing relevanten Themen ist durch das Rederecht in einer Sitzung gegeben. Dies erteilt der Kreisausschuss oder der Kreistag einem Gast – im Falle der sachlichen Betroffenheit – z.B. dem Schulleiter (bei die Schulen betreffenden Themen) oder eben dem Bürgermeister (bei die Stadt betreffenden Themen).

Vertretung durch Freilassinger Kreistagsmitglieder

Freilassing wird von den Kreistagsmitgliedern der jeweiligen Parteien parteiübergreifend vertreten. Derzeit stellen sich für Freilassing auf Kreisebene die CSU, die SPD und die GRÜNEN und die FWG Heimatliste Freilassing also vier der aktuell fünf Fraktionen oder Wählergruppen im Freilassinger Stadtrat zur Wahl. Ich habe fraktionsunabhängig zu allen Vertretern Freilassings im Kreistag vollstes Vertrauen und gehe davon aus, dass die Mandatsträger in Absprache mit dem zukünftigen Bürgermeister die Interessen der Stadt Freilassing auf Kreisebene sehr gut vertreten werden. Außerdem: die Sorge des politischen Mitbewerbs, dass Freilassing ohne Bürgermeister im Kreistag zu kurz kommt, lässt nur den Umkehrschluss zu, dass alle anderen Kreistagsabgeordneten aus Freilassing sich nicht für die Belange ihrer Heimatstadt einsetzen werden. Das halte ich für ebenso unangebracht wie unwahrscheinlich.

Bundesweit jeder dritte Bürgermeister parteilos

Übrigens ist es kein Präzedenzfall, dass ein Bürgermeister nicht für den Kreistag antritt. Bundesweit ist fast jeder 3. Bürgermeister parteilos (z.B. Köln, Freiburg, Rostock). Beispiele aus Bayern gibt es auch genügend, stellvertretend seien hier Ansbach, Neubeuern oder Seeshaupt erwähnt. Hier im Landkreis kann es zu dem Fall kommen, dass in der nächsten Amtsperiode mindestens drei Bürgermeister kein Kreistagsmandat haben.

Unabhängigkeit statt Kreistagsmandat

Ich könnte mich ohne Probleme auf einer der Listen meiner Unterstützer als Kreistagskandidat aufstellen lassen. Damit würde ich aber meine Unabhängigkeit aufgeben. Hier bevorzuge ich aber eine klare und konsequente Linie. Für mich stehen bei meiner Bürgermeisterkandidatur derzeit die Interessen der Bürgerinnen und Bürger Freilassings im Vordergrund. Ich möchte der Stadt und ihrer Entwicklung meine ganze Aufmerksamkeit zukommen lassen. Wieso dadurch kein Nachteil für Freilassing entsteht?

Demokratische Entscheidungen im Kreistag

In den vergangenen Jahren wurden viele Kreistagsbeschlüsse gefasst, die auch die Stadt Freilassing betroffen haben oder noch betreffen. Ein Beispiel dafür ist sicherlich der Beschluss die Kreiskliniken in eine AG umzuwandeln. Damit einher ging auch der Beschluss den Standort in Freilassing in großen Teilen an den Bezirk zur psychischen Betreuung von Patienten zu übergeben. Dieser Beschluss wurde vom Kreistag auch mit den Vertretern aus Freilassing getroffen. Ein Zeichen dafür, dass es offensichtlich immer demokratische Mehrheitsentscheidungen in einer Sachentscheidung gibt, auch wenn persönliche Stimmen vielleicht gegen diese Entscheidung standen. Ein Vorteil durch die Vertretung als Bürgermeister im Kreistag ist hier für mich nicht zu erkennen. Es gibt 60 Mitglieder im Kreistag mit jeweils einer Stimme!

Landratsamt inside

Als unabhängiger Kandidat kann ich auch hier nicht nur die Interessen Freilassings, sondern auch das „Insiderwissen“ aus der über zweijährigen Tätigkeit im Landratsamt einbringen. Ich weiß wer im Landratsamt für welche Aufgaben zuständig ist und kenne die Strukturen in der Verwaltung sehr gut. Ich bin davon überzeugt, dass ich im Falle einer erfolgreichen Wahl weiter sehr gut und konstruktiv mit den dann ehemaligen Kolleginnen und Kollegen zusammenarbeite.

Man muss also keine Sorge haben, dass ein parteiloser Bürgermeister nicht Mitglied des Kreistags ist. Erstens, weil alle die Stadt betreffenden Probleme sowieso am Tisch des Bürgermeisters landen und seiner bzw. der Genehmigung des Stadtrats bedürfen, zweitens, weil ich im Landratsamt berufsbedingt bestens vernetzt bin und drittens, weil es genügend Beispiele gibt, dass es ohne einen Bürgermeister im Kreistag auch bestens funktioniert. Weil sich der Bürgermeister dann besser seiner Hauptaufgabe widmen kann: dem Wohl seiner Stadt.